Aus- und Weiterbildungsinstitute
1. Ausbildungsinstitute (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Psychoanalyse)
Die Ausbildung zur/m Psychoanalytiker*i findet in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend an privaten Instituten (zumeist Vereine) statt. Ärzt*innen und Psycholog*innen können die Ausbildung zur/m Psychoanalytiker*in für Erwachsene absolvieren. Zur Ausbildung zur/m Analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en sind darüber hinaus auch andere Berufsgruppen (u. a. Sozialpädagog*innen und Pädagog*innen) zugelassen. Die Richtlinien zur Ausbildung in den psychoanalytisch begründeten Verfahren bzw. zur Psychoanalyse sind (leider) unterschiedlich geregelt.
Bis zum 31.08.2020 fand die Ausbildung zur/m PP und KJP auf der Basis des Psychotherapeutengesetzes von 1998 statt. Weil das Gesetz mit Wirkung zum 1.09.2020 geändert wurde finden das Psychotherapeutengesetz in der alten Fassung noch Anwendung auf die begonnenen Ausbildungen (bzw. das vorausgehende Studium). Allerdings können nur diejenigen die Ausbildung absolvieren, die mit dem Bachelor-Studium vor dem 1.09.2020 begonnen haben. Und: Die Approbation PP/KJP muß spätestes zum 1.09.2032 erfolgen, in Härtefällen (besondere Einzelfälle und Umstände, die nicht von den PiA zu vertreten sind) zu 1.09.2035. Nacchfolgend finden Sie die rechtlichen Grundlagen
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der alten Fassung: PsychThG a. F.
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der aktuell gültigen Fassung (Übergangsregelung in § 27): PsychThG
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PP: PsychTh-APrV
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): Gegenstandskataloge für die schriftliche Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) für PP und KJP
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): Praktische Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen nach nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG a. F.)
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): Beispielaufgaben zu den schriftlichen Prüfungen nach nach dem Psychotherapeutengesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) ist der größte Berufs- und Fachverband in Deutschland mit derzeit ca. 3500 ärztlichen und nichtärztlichen Psychonalytiker*innen (und einer bislang kleinen Zahl von Tiefenpsycholog*innen), die (jedenfalls vorwiegend) Erwachsene behandeln (zu den Kinder- und Jugendlichenanalytiker*innen komme ich weiter unten). Die DGPT ist zugleich auch Berufsverband der psychoanalytischen Fachgesellschaften DGAP, DGIP, DPG und DPV (siehe auch unten). Die vertretenen Institute sind an die Kriterien der Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT gebunden (diese können auf der Seite der DGPT eingesehen und heruntergeladen werden).
In der DGPT sind derzeit 60 Ausbildungsinstitute (auch Hochschuleinrichtung) vertreten. Die einzelnen Institute gehören eigenen Fachgesellschaften an oder verstehen sich als 'Freie' Institute und sind im Netzwerk Freie Institute für Psychoanalyse und Psychotherapie (NFIP) zusammengeschlossen. Das NFIP vertritt die Mehrheit der DGPT-Mitglieder.
Es bestehen daher fünf Gruppen von Instituten, welche als Ausbildungsinstitute in der DGPT anerkannt sind:
Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie (DGAP): DGAP-Institute
Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie (DGIP): DGIP-Institute
Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG): DPG-Institute
Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV): DPV-Institute
Netzwerk Freie Institute für Psychoanalyse und Psychotherapie (NFIP): Institute im NFIP
Die 60 von der DGPT anerkannten Institute finden Sie hier in einer Übersicht:
Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT): Anerkannte Institute
Der Beruf der/s Analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en führt leider (sowohl national wie auch international) noch immer ein Schattendasein. Kinder- und Jugendlichenanalytiker*innen können sowohl in der DGPT, wie auch in der DPG und DPV keine Vollmitgliedschaft erwerben. DGPT, DPG und DPV bieten auch keine entsprechende Ausbildung an. Bei anderen Instituten (insbesondere NFIP) bestehen häufig entsprechende Ausbildungsgänge. Weitere Informationen zu solchen Instituten finden Sie unter dem Link der VAKJP, dem größten Berufs- und Fachverband Analytischer Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnenen in Deutschland.
Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP): Institute (Ausbildungsstätten)
Hinweis: Ich gehöre einem der Institute des NFIP an und bin Mitglied der DGPT, möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, daß neben den in der DGPT vertretenen analytischen Ausbildungsinstituten eine Reihe weiterer fachlich für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie qualifizierte Ausbildungsstätten bzw. Institute bestehen.
Sie finden alle Institute bzw. Ausbildungsstätten in Deutschland auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Hintergrund ist eine seit 2021 bestehende Regelung im SGB V, nach der alle Ausbildungsstätten für Psychotherapie ihre Kostenstruktur (Ausbildungskosten & Vergütungsanteile) bei der BPtK melden müssen; diese Informationen werden dann von der BPtK veröffentlicht: Ausbildungsstätten in Deutschland.
2. Weiterbildungsinstitute (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, Psychoanalyse)
Mit dem Inkrafttreten des reformierten Psychotherapeutengesetzes (1.09.2020 wurde ein neuer Heilberuf "Psychotherapeut*in" eingeführt. Nach den neuen Studiengängen Psychotherapie(wissenschaften) mit Master-Abschluß kann mit einer entsprechenden staatlichen Prüfung die Approbation zur/zum Psychotherapeutin/en erworben werden. Die Studieninhalte orientieren sich
am Psychotherapeutengesetz: PsychThG und der
(bundesweit geltenden) Approbationsordnung: Approbationsordnung Psychotherapeut*in (PsychThApprO).
Im Anschluß kann dann (analog dem ärztlichen Weiterbildungssystem) eine Weiterbildung zur/m Fachpsychotherapeut*in erfolgen. Hier sind die Bundesländer zuständig, weshalb die Delegiertenversammlung der jeweiligen Psychotherapeutenkammer die Weiterbildungsordnung verabschiedet. Die Ordnung basiert auf der Muster-Weiterbildungsordnung die der Deutsche Psychotherapeutentag beschlossen hat. Die Dokumente finden sich auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer - Satzungen und Ordnungen:
Muster-Berufsordnung der Psychotherapeut*innen
Muster-Richtlinie Weiterbildungsbefugte
Muster-Richtinie Weiterbildungsstätten
Die entsprechende Gebietsweiterbildung dauert mindestens 5 Jahre, davon mindestens 2 Jahre stationär (verfahrensübergreifend) und zwei Jahre ambulant (verfahrensbezogen), und berechtigt nach der Prüfung das jeweilige Verfahren (oder auch mehrere Verfahren) in der vertragsärztlichen Versorgung (GKV) zu erbringen. Über eine Bereichs-Weiterbildung können auch zusätzliche Richtlinienverfahren absolviert werden.
Anders als bisher müßen die "Psychotherapeut*innen in Weiterbildung" (PtW) angestellt sein. Da sie (anders als Ärzt*innen in der Facharzt-Weiterbildung) nur etwa die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit an Patient*innen arbeiten (die übrige Zeit wird insbesondere für Supervision und Selbsterfahrung benötigt) finanziert sich das Gehalt (analog TVöD EG 14) nicht alleine durch die generierten Einnahmen. Daher ist eine zusätzliche Finanzierung notwendig (nach Experten-Meinung besteht ein Fehlbetrag von ca. 2.000-3.000 Euro pro PtW und Monat!). Da eine ausreichende Finanzierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach abgelehnt wurde und wird ist noch völlig unsicher, ob die approbierten Absolvent*innen der Studiengänge Psychotherapie(wissenschaften), die ab 2023 die Universitäten verlassen, in die Weiterbildung starten können!
Weitere Informationen zur Weiterbildung (einschließlich aller Ordnungen, Richtlinien und sonstigen Dokumente) finden Sie auf der Seite der PTK Bayern - Weiterbildung Psychotherapeut*in:
Praxis für Psychoanalyse und Psychotherapie - Dr. Jürgen Thorwart |
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