Praxisbesonderheiten

Anfahrt und Parkmöglichkeiten

Die Praxis befindet sich am zentralen (Markt-) Platz der Gemeinde Neufahrn gegenüber der Katholischen Kirche und dem Rathaus (Link zur Karte unten). Von der S-Bahn-Haltestelle Neufahrn (S1 im 20 Minuten-Takt Richtung München und Freising/Flughafen) erreichen Sie die Praxis zu Fuß über die Bahnhofstraße in etwa 5-10 Minuten. Weitere öffentliche Verkehrsmittel: Bus 690 (Garching/Neufahrn/Eching), 692 (Flughafen/Neufahrn) und 694 (Neufahrn, Massenhausen/Giggenhausen/Neufahrn), Haltestelle Rathaus. Parkmöglichkeiten bestehen in der Bahnhofstraße oder in der öffentlichen Tiefgarage des Marktplatzes (siehe Beschilderung; Anfahrt über Jahnweg/Fürholzer Weg). Die Benutzung der Tiefgarage ist für die erste Stunde kostenlos (jede weitere angefangene Stunden 1,50 Euro). Einen Umgebungsplan finden Sie durch anklicken des Links von Google Maps (die Nutzung erfolgt nach den Bedingungen von Google):

Marktplatz 13 (in unmittelbarer Nähe der Fahrschule JAM)

Zur Google Maps-Startseite

(Kein) Behindertengerechter Zugang

Da sich die Praxis im ersten Stockwerk befindet (relativ steile Treppe, kein Aufzug), ist sie für Rollstuhlfahrer*innen nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist ebenfalls nicht vorhanden.

Wartezeiten

Obwohl der Landkreis Freising offiziell überversorgt ist, gestaltet sich die Versorgungssituation überaus prekär. Es kommt zu erheblichen Wartezeiten bei vielen Kolleg*innen, die teilweise ein halbes Jahr überschreiten (bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist die Situation noch schwieriger). Bei der Vermittlung von Therapieplätzen ist u. a. die Koordinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns behilflich. Auf der Seite der KVB www.kvb.de sind zudem einige andere Informationen und Angebote hinterlegt:

Terminservicestelle (TSS): Vermittlung zeitnaher Arzt- und Psychotherapieterminen

Koordinationsstelle Psychotherapie: Vermittlung Psychotherapeutenkontakt mit freien Therapieplätzen

Psychotherapie in Bayern: Übersicht psychotherapeutischer Versorgungsangebote

Arzt- und Psychotherapeutensuche: Bundesarztsuche (116 117.de)

Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet auch eine Information über Psychotherapie - Wege zur Psychotherapie (Stand August 2021).

Behandlungsvertrag

Mit der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen kommt es zum Abschluß eines Behandlungsvertrages, der (wie auch bei niedergelassenen Ärzt*innen) mündlich geschlossen wird und die therapeutische Arbeitsbeziehung regelt.

Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz (siehe auch die Beiträge unter Aktuelles) wurde ein neuer Abschnitt Behandlungsvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt (§§ 630a BGB). Nähere Informationen können Sie zwei  Informationsbroschüren entnehmen, die Sie während der Sprechstunden bzw. probatorischen Sitzungen (erste 7 Termine) von mir erhalten. Die Broschüren werden bei Bedarf ergänzt und können hier in der aktuellen Fassung abgerufen werden. Sollten etwaige Änderungen zu Ihrem Nachteil sein, so gilt die mit Ihnen ursprünglich vereinbarte Fassung.

Allgemeine Informationen zur Psychotherapie (8-2023)

Hier finden Sie Informationen im Zusammenhang der Aufnahme der Psychotherapie: Antragsverfahren in der GKV, Privatversicherung, Praxisgebühr, Schweigepflicht & Datenschutz, Datenübermittlung an Hausärzt*innen, Änderung des Versicherungsverhältnisses, der Adresse und Telefonnummer, Praxisgemeinschaft

Informationen zum Behandlungsvertrag (8-2023)

Die Broschüre beinhaltet wichtige Informationen und Vereinbarungen zum Therapievertrag: Aufklärung über Therapierisiken, Beendigung & Abbruch der Therapie, wichtige Lebensentscheidungen, Diskretion & Grundregeln, Supervision & Schweigepflicht, Therapiesitzungen, Therapiedauer & Setting, Absage und Ausfälle von Therapiesitzungen, Kosten, Urlaub.

Haftungsrechtlicher Hinweis zur Praxisgemeinschaft

Ich betreibe meine Praxis als Praxisgemeinschaft mit Herrn Dipl.-Psych. Hans-Joachim Wimmer. Im Unterschied zu einer Gemeinschaftspraxis, bei der sich die behandelnden Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen gegenseitig vertreten, beschränkt sich die Praxisgemeinschaft auf die gemeinsame Nutzung der Räume. Die Praxen sind ansonsten vollständig getrennt (Verwaltung, Behandlungsunterlagen etc.). Aus Haftungsgründen bin ich verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, daß ein Behandlungsvertrag ausschließlich zwischen Ihnen und mir zustande kommt und Haftungsansprüche gegen meinen Kollegen, Herrn Wimmer, ausgeschlossen sind.

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Praxis für Psychoanalyse und Psychotherapie - Dr. Jürgen Thorwart

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